Als Veranstalter brauchen Sie Haftpflichtschutz
Wer Festumzüge, Märkte, Konzerte, Tagungen, Kongresse, Sportevents und andere Veranstaltungen durchführt, ist für die Sicherheit von Teilnehmern und Besuchern voll verantwortlich. Gerade auf öffentlichen Veranstaltungen sind Schadenfälle besonders häufig. Wenn Menschen verletzt werden oder Sachen beschädigt werden, haften Sie als Veranstalter auch finanziell, deshalb brauchen Sie eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung. In der Veranstaltungshaftpflicht versichert sind Sach- und Personenschäden durch aktiv Mitwirkende, aber auch Schäden, die von Besuchern verursacht werden.
Veranstaltungshaftpflicht schützt Sie vor Schadenersatzforderungen
Die Veranstaltungshaftpflicht entschädigt bis maximal zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme, die Sie mit dem Versicherer vereinbaren. Versichert ist die Veranstaltung selbst, aber auch die erforderlichen Auf- und Abbauarbeiten vorher und nachher. Der Beitrag zur Veranstaltungshaftpflicht richtet sich nach Art und Besucherzahl der versicherten Veranstaltung. Tipp: Wenn Sie für Ihre Veranstaltung Räumlichkeiten anmieten, achten Sie darauf, dass in Ihrer Veranstaltungshaftpflicht auch Mietsachschäden versichert sind.
Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht
Asfalia GmbH
Geschäftsführung: Chrysi Glara
Cerestarstr. 2
47809 Krefeld
Tel.: 02151-7240374
Fax: 02151-9288489
Mobil: 0179-3916103
E-Mail: info@asfalia-gmbh.de
Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung. (GewO)
Vermittlerregisternummer Versicherungsvermittlung: D-9FF8-3R7T6-94
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50 (0,20 Euro/Anruf)
www.vermittlerregister.info
Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein, Nordwall 39, 47798 Krefeld
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Barmbeker Straße 2, 2. OG, 22303 Hamburg
Im Zuge der Vermittlung bietet die Asfalia GmbH eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an.
Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als:
- konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
- in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als
- Kombination aus beidem.
Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.